Impressum
Doleschal-Sonnenschutztechnik
Waldeggstraße 126
A-4060 Linz-Leonding
Tel.: +43 (0) 732 674211
E-Mail: office@doleschal-sonnenschutz.at
Rechtsform: Einzelunternehmen
Firmeninhaber: Robert Doleschal
UID-Nr.: ATU 650 53988
Bankverbindung: Raiffeisenbank,
IBAN: AT87 3427 6000 0041 3161
BIC: RZOOAT2L276
Informationen
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Mitglied des Leondinger Wirtschaftsvereins GALILEO
Für den Inhalt verantwortlich: Robert Doleschal
Urheberrecht
Alle Rechte sind uns vorbehalten: Alle auf unserer Web- Seite verwendeten Texte, Dateien etc. unterliegen dem Urheberrecht oder sonstigem Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Jede Verwendung, auch nur auszugsweise in anderen Web- Seiten oder auch anderen Medien, ist nicht gestattet.
Zu den Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
AGB´s
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten nachstehenden Geschäftsbedingungen, dies gilt ebenso für Nachlieferungen und Zusatzaufträge. Durch die Auftragserteilung gelten sie jedenfalls als anerkannt. Geschäftsbedingungen, die dazu in Widerspruch stehen, sind unwirksam, gleichgültig in welcher Form diese zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten bedürfen der schriftlichen Bestätigung, Stillschweigen gegenüber abweichenden Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Vertragsabschluss
Die Auftragsannahme oder Ablehnung bleibt uns vorbehalten. Maßanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Für die Richtigkeit der vom Käufer angegebenen Abmessungen übernimmt der Käufer die Verantwortung.
3. Vertragsauflösung
Bei Annahmeverzug, Konkurs, oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
4. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, so ferne nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
5. Lieferung / Abholung
Liefer- oder Abholtermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie als Fixtermin schriftlich vereinbart wurden. Die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen (z.B. Abklärung technischer Details, Anzahlungen usw.) ist die Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Ersatzansprüche aus welchem Titel immer sind ausgeschlossen. Bei allfälligem Verzug gilt eine Nachfrist von zwei Wochen. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung von 2 Wochen berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern und eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
6. Montagearbeiten
Bei Kostenvoranschlägen über Montagekosten wird eine Durchführung in einem Zug unterstellt. Mehrkosten infolge bauseits bedingter Verzögerungen, Unterbrechungen oder Erschwernissen werden gesondert verrechnet. Überstunden, die auf Verlangen geleistet wurden, werden mit entsprechendem Zuschlag verrechnet. Im Anbot nicht enthalten, sind die Aufstellung erforderlicher Gerüste, Spezialleitern, Schutzvorrichtungen, elektrische Anschlüsse sowie Stemmarbeiten und die Zuführung von elektrischem Strom für die Montage.
7. Reparaturarbeiten
Kosten für Reparaturarbeiten können nur geschätzt werden und der angegebene Preis bildet lediglich eine Richtlinie. Erforderliche Mehrleistungen dürfen ohne Rückfrage um bis zu 25% über dem Richtpreis verrechnet werden und gelten vom Besteller in diesem Umfang als anerkannt. Ersetzte Altteile werden durch uns nicht aufbewahrt.
8. Abnahme und Warenannahme
Bei nicht förmlicher Übergabe (Protokoll etc.) gelten durchgeführte Leistungen und Lieferungen ab Beendigung der Arbeiten, bzw. Lieferung als übergeben und übernommen. Ebenso wenn der Auftraggeber sie in Benützung oder Gewahrsam genommen hat. Bei Abholung/Lieferung ist die Ware sofort bei Übernahme auf Transportschäden zu überprüfen, für Schäden an bereits montierten Waren wird keine Haftung übernommen.
9. Zahlungsbedingungen
Sind keine sonstigen Vereinbarungen getroffen, sind Rechnungen prompt nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zahlbar. Skonto- vereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe wie auch Zinseszinsen zu verlangen.
10. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
11. Schadenersatz
Regressionsforderungen im Sinne es § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand – Erfüllungsort
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Sitz unseres Unternehmens.